Kombinierte Nomenklatur · HS 8806

8806 — Unbemannte Luftfahrzeuge

In der Kombinierten Nomenklatur der EU hat diese Position 16 achtstellige Codes, vertragsmäßige Zollsätze von 0 bis 7,5 %. Im EAWU-Zolltarif hat die Position 8806 59 zehnstellige Codes, Basiszollsätze von 0 bis 15 %.

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EU-Codes

EU-CodeWarenbezeichnungEU-Zollsatz
8806 10zur Beförderung von Passagieren bestimmt
8806 10 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger7,5 %
8806 10 90mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg2,7 %
8806 21mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
8806 21 10Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos0 %
8806 21 90andere7,5 %
8806 22mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
8806 22 10Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos0 %
8806 22 90andere7,5 %
8806 23 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg7,5 %
8806 24 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg7,5 %
8806 29andere
8806 29 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger7,5 %
8806 29 20mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg2,7 %
8806 91 00mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger7,5 %
8806 92 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg7,5 %
8806 93 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg7,5 %
8806 94 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg7,5 %
8806 99andere
8806 99 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger7,5 %
8806 99 20mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg2,7 %

Kombinierte Nomenklatur der EU 2026, vertragsmäßiger Zollsatz für Drittländer · Europäische Kommission · Satz für Ihr Ursprungsland: TARIC

EAWU-Codes (Basissätze)

CodeUnterposition (HS 6)Bes. EinheitBasissatz
8806 10 001 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk10 %
8806 10 001 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 002 0zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk10 %
8806 10 003 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk0 %
8806 10 003 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk8 %
8806 10 004 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk0 %
8806 10 004 2zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk7,5 %
8806 10 004 3zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 004 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 005 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk7,5 %
8806 10 005 2zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 005 3zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk0 %
8806 10 005 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 006 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk7,5 %
8806 10 006 2zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 006 3zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk0 %
8806 10 006 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 10 009 1zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk0 %
8806 10 009 9zur Beförderung von Passagieren bestimmtStk12,5 %
8806 21 000 1mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder wenigerStk10 %
8806 21 000 9mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder wenigerStk15 %
8806 22 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kgStk10 %
8806 22 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kgStk15 %
8806 23 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kgStk10 %
8806 23 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kgStk15 %
8806 24 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kgStk10 %
8806 24 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kgStk15 %
8806 29 001 1andereStk10 %
8806 29 001 2andereStk15 %
8806 29 001 3andereStk12,5 %
8806 29 001 9andereStk15 %
8806 29 002 1andereStk10 %
8806 29 002 2andereStk15 %
8806 29 002 3andereStk8 %
8806 29 002 4andereStk7,5 %
8806 29 002 5andereStk12,5 %
8806 29 002 6andereStk0 %
8806 29 002 7andereStk7,5 %
8806 29 002 9andereStk12,5 %
8806 91 000 1mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder wenigerStk10 %
8806 91 000 9mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder wenigerStk15 %
8806 92 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kgStk10 %
8806 92 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kgStk15 %
8806 93 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kgStk10 %
8806 93 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kgStk15 %
8806 94 000 1mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kgStk10 %
8806 94 000 9mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kgStk15 %
8806 99 001 1andereStk10 %
8806 99 001 2andereStk15 %
8806 99 001 3andereStk12,5 %
8806 99 001 9andereStk15 %
8806 99 002 1andereStk10 %
8806 99 002 2andereStk15 %
8806 99 002 3andereStk8 %
8806 99 002 4andereStk7,5 %
8806 99 002 5andereStk12,5 %
8806 99 002 6andereStk0 %
8806 99 002 7andereStk7,5 %
8806 99 002 9andereStk12,5 %

Gemeinsamer Zolltarif der EAWU, Kapitel 88 · Eurasische Wirtschaftskommission

EAWU-Warenbezeichnungen gibt es nur auf Russisch — siehe russische Seite. RU

Was der Zollsatz nicht enthält

Das ist der Basiszollsatz. Nicht enthalten sind Antidumping- und andere Schutzzölle, Präferenzsätze aus Handelsabkommen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Die Tarifierung einer konkreten Ware entscheidet der Zoll — dieses Verzeichnis ist keine verbindliche Zolltarifauskunft.