Kapitel 14
Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2 Positionen in diesem Kapitel. Jede Position listet alle EU- und EAWU-Codes mit Zollsatz.
2 Positionen
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)3 Codes
- 1404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen2 Codes