Was sich geändert hat
Das USTR schlägt in einer Bekanntmachung im Federal Register (dem Amtsblatt der US-Regierung) vor, die Aussetzung der Hafengebühren für China-bezogene Schiffe erneut zu verlängern. Laut The Loadstar und gCaptain geht es um eine Pause bis zum 9. Januar 2027. Der Sinn: Washington und Peking sollen mehr Zeit für Verhandlungen bekommen. Die Pause betrifft chinesische Schiffe und einen Teil der Autotransporter.
Fristen
- Die aktuelle Pause gilt bis zum 9. November 2026.
- Die vorgeschlagene neue Frist ist der 9. Januar 2027.
- Die Bekanntmachung wurde am 26. Oktober 2026 veröffentlicht; Stellungnahmen werden bis Ende dieser Woche angenommen.
- Das ist ein Vorschlag, keine endgültige Entscheidung. Bis zum endgültigen Beschluss gilt die bisherige Frist.
Was das finanziell bedeutet
Solange die Gebühren ausgesetzt sind, rechnen Reedereien sie nicht in die Frachtraten ein. Wird die Pause verlängert, verschiebt sich das Risiko eines Frachtzuschlags auf diesen Strecken um etwa zwei Monate. Die Höhe der Gebühren und einen möglichen Zuschlag berechnen wir hier nicht: Die Angaben zu den Sätzen sind in den Quellen nicht abgeglichen. Maßgeblich sind der Text der Bekanntmachung und die Tarife Ihrer Reederei.
Wen es betrifft
Importeure aus China in die USA, die Waren auf Schiffen chinesischer Eigner oder Betreiber sowie auf Autotransportern der betroffenen Kategorie befördern lassen. Wenn Ihr Spediteur Fahrten auf solchen Schiffen bucht, fragen Sie nach, wie die Reederei das Gebührenrisiko in die Rate einpreist.
Was Importeure jetzt tun sollten
- Öffnen Sie die USTR-Bekanntmachung im Federal Register und prüfen Sie, welche Schiffe und Fristen dort genannt sind.
- Fragen Sie Ihren Spediteur oder die Reederei, ob bei einer Wiedereinführung der Gebühren ein Zuschlag möglich ist und wie er im Vertrag abgebildet wird.
- Nehmen Sie in Lieferverträge für die Zeit nach dem 9. Januar 2027 eine Klausel zur Anpassung der Fracht bei Einführung der Gebühren auf.
- Wenn Sie die Entscheidung beeinflussen möchten, reichen Sie bis Ende der Woche eine Stellungnahme ein (über einen Verband oder selbst).
- Verfolgen Sie die endgültige Bekanntmachung vor dem 9. November: Sie entscheidet, was danach gilt.
Stand der Informationen: 27.10.2026. Die Fristen (9. November und 9. Januar) und der Kreis der Schiffe stammen aus Berichten von The Loadstar und gCaptain sowie aus Ihrem Briefing; den Text der Bekanntmachung im Federal Register und das Ende der Kommentarfrist haben wir nicht geprüft. Vor Vertragsabschluss gleichen Sie bitte den Text der USTR-Bekanntmachung, die endgültige Entscheidung und die Frachtbedingungen mit Ihrer Reederei oder Ihrem Spediteur ab.