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EU · Sendungen bis 150 €· 3 Min. Lesezeit

EU: 3 € Zoll auf Sendungen bis 150 € und 2 € Gebühr ab 1. November 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU für Sendungen bis 150 € an Privatkunden keine Zollbefreiung mehr. Stattdessen werden 3 € pro Artikel erhoben, ab 1. November kommen weitere 2 € Gebühr hinzu. Betroffen sind alle, die aus China und anderen Ländern direkt an Kunden in der EU verkaufen.

Geöffnete Postpakete aus China mit Pappschachteln auf einem Tisch in einem internationalen Zollpostzentrum
Foto: CBP Photography · Wikimedia Commons · Public domain
3 €Zoll pro Artikel in Sendungen bis 150 €
2 €Gebühr pro Artikel ab 1. November 2026
1. Juli 2028Bis dahin gilt die Übergangsmaßnahme
1. NovemberPflicht zu Produktkennungen (PID)

Was sich geändert hat

Bisher konnten Waren in Sendungen bis 150 € zollfrei in die EU eingeführt werden. Zu zahlen waren nur die Mehrwertsteuer, außerdem musste eine Zollanmeldung abgegeben werden. Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Befreiung durch die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates abgeschafft.

An ihre Stelle tritt ein befristeter Zoll von 3 € pro Artikel. Er gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Für den zweiten Zeitpunkt ist der Start des EU-Zolldatenhubs (EU Customs Data Hub) geplant, danach gelten wieder die regulären Zollsätze.

Wer betroffen ist

Der Zoll gilt für Sendungen bis 150 €, die zum Fernabsatz an Endkunden in der EU (B2C) gehören. Das Mehrwertsteuerverfahren spielt keine Rolle: IOSS (die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer bei Einfuhren geringen Werts), Sonderverfahren oder reguläre Einfuhrumsatzsteuer. Auch die Art der Anmeldung ist unerheblich: H1, H6 oder H7.

Wer große Partien in ein Lager einführt und anschließend innerhalb der EU verkauft, ist von der Regel nicht betroffen. Dann gilt der normale Zolltarif.

Wie der „Artikel“ gezählt wird

Maßgeblich ist weder die Sendung noch das einzelne Stück, sondern die Anmeldungsposition. Waren mit derselben Zolltarifnummer lassen sich in einer Position zusammenfassen, dann fällt nur ein Zoll an. Die Summe ergibt sich aus der Zahl der Positionen mal 3 €.

Inhalt der SendungZolltarifnummernZoll aktuellAb 1. November (inkl. 2 € Gebühr)
5 gleiche T-Shirts13 €5 €
T-Shirt und Uhr26 €10 €
Drei verschiedene Artikel39 €15 €

In der Tabelle ist die Gebühr von 2 € je Position gerechnet. Wie die Gebühr pro Artikel genau berechnet wird, klären Sie im Leitfaden der EU-Kommission: Dort ist beschrieben, was als „Artikel“ gilt. Den Zoll zahlt der Anmelder: Sie, Ihr Importeur oder der IOSS-Inhaber. Der Kunde zahlt an der Haustür nichts nach, wenn Sie den Zoll auf Ihrer Seite begleichen.

Was ab 1. November gilt

  • Die Abfertigungsgebühr der Union (Union handling fee) greift: 2 € pro Artikel zusätzlich zum Zoll von 3 €.
  • Produktkennungen (Product Identifiers, PID) in der Anmeldung werden Pflicht.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht Erläuterungen zu Zoll und Gebühr auf der Seite zur Zollreform.

Was Importeure jetzt tun sollten

  • Kalkulieren Sie neu: 3 € plus 2 € je Anmeldungsposition. Bei günstigen Waren kann das einen spürbaren Anteil am Preis ausmachen.
  • Fassen Sie gleiche Waren in einer Sendung und einer Position zusammen: Ein Karton mit fünf gleichen Artikeln ist günstiger als fünf Einzelsendungen.
  • Klären Sie, wer bei Ihnen Anmelder ist: der Frachtführer, Ihr IOSS-Vermittler oder eine eigene Firma in der EU. Fragen Sie nach, wie der Zoll berechnet wird.
  • Bereiten Sie die PID-Daten vor dem 1. November vor: Fragen Sie Ihren Logistiker oder Zollvertreter, was er übermitteln wird.
  • Vergleichen Sie Einzelsendungen aus China mit einer Partie ins EU-Lager. Bei großen Mengen ist Letzteres oft günstiger.

Orientierungsinformation, Stand 21.10.2026. Berechnung der 2-€-Gebühr und PID-Anforderungen werden noch präzisiert: Prüfen Sie sie vor Vertragsabschluss im aktuellen Leitfaden der EU-Kommission und bei Ihrem Zollvertreter oder IOSS-Betreiber.