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EAWU · Gemeinsamer Zolltarif· 2 Min. Lesezeit

EAWU: Sieben Kapitel des Zolltarifs aktualisiert – 44, 61, 62, 65, 84, 85, 90 (Stand 1. November 2026)

Im Gemeinsamen Zolltarif der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind sieben Kapitel als aktualisiert vermerkt: 44, 61, 62, 65, 84, 85 und 90. Das betrifft Importeure von Holz, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Maschinen, Elektrotechnik und optischen Geräten.

Stillgelegter Frachtkontrollplatz am Zolldepot Carrickarnon, Irland: Betonpoller, ein Gebäude und Hügel im Hintergrund
Foto: Eric Jones · Wikimedia Commons · CC BY-SA 2.0
7 Kapitel44, 61, 62, 65, 84, 85, 90
1. November 2026Datum der Aktualisierung laut Ihrem Briefing
21. September 2026letzter Beschluss des Kollegiums im EWK-Verzeichnis

Was sich geändert hat

Laut Monitoring wurden sieben Kapitel des EAWU-Zolltarifs aktualisiert. Der Zolltarif ist das Verzeichnis der Einfuhrzollsätze der EAWU nach Warencodes (Zolltarifnummern der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit). Die Aktualisierung ist auf den 1. November 2026 datiert.

  • Kapitel 44 – Holz und Holzwaren, Holzkohle.
  • Kapitel 61 und 62 – Bekleidung und Zubehör: gestrickt oder gewirkt (61) und nicht gestrickt (62).
  • Kapitel 65 – Kopfbedeckungen und Teile davon.
  • Kapitel 84 – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte.
  • Kapitel 85 – Elektrische Maschinen und Geräte, Tonaufnahmegeräte.
  • Kapitel 90 – Optische, fotografische, Mess- und medizinische Instrumente.

Was bestätigt ist und was nicht

Die Seite der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) zum Zolltarif und zur Warennomenklatur enthält einen Einheitstext mit einem Verzeichnis der Beschlüsse des Kollegiums. Der letzte Eintrag ist der Beschluss vom 21. September 2026 Nr. 131. Welcher Beschluss hinter der Aktualisierung der einzelnen sieben Kapitel steht, geht aus der Seite nicht hervor. Auch konkrete Codes, Zollsätze und das Datum des Inkrafttretens sind dort nicht genannt. Deshalb nennen wir keine Zollhöhen und behaupten nicht, ob die Sätze gestiegen oder gesunken sind.

Wen es betrifft

Unternehmen, die Waren aus diesen Kapiteln nach Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan einführen, auch aus China. Das sind Bekleidung und Kopfbedeckungen, Elektronik, Werkzeugmaschinen und Ausrüstung, Geräte, Schnittholz. Hat sich Ihr Code nicht geändert, wirkt sich das nicht auf Ihre Berechnung aus. Prüfen sollten Sie den Code dennoch.

Was Importeure jetzt tun sollten

  • Öffnen Sie den aktuellen Zolltarif-Text auf der EWK-Website und suchen Sie Ihre Zolltarifnummern in den Kapiteln 44, 61, 62, 65, 84, 85, 90.
  • Vergleichen Sie Zollsatz und Warenbeschreibung mit den Werten in Ihrer Kalkulation.
  • Ermitteln Sie den Beschluss des Kollegiums, auf dem die Änderungen beruhen, und prüfen Sie das Datum des Inkrafttretens.
  • Berechnen Sie die Gesamtkosten der Sendung neu: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren.
  • Haben sich Code oder Zollsatz geändert, passen Sie Preise und Konditionen in Lieferverträgen für die Zeit nach Inkrafttreten an.
  • Fragen Sie Ihren Zollbroker, welche Fassung des Zolltarifs er für Ihre Zollanmeldungen anwendet.

Informationen mit Stand 5. November 2026. Wir haben nur die EWK-Seite zum Zolltarif und zur Warennomenklatur geöffnet: Die Kapitelliste und das Datum 1. November 2026 stammen aus Ihrem Briefing und werden auf der Seite selbst nicht bestätigt. Einzelne Beschlüsse zu den Kapiteln, Codes und Zollsätze sind nicht geprüft. Vor Vertragsabschluss prüfen Sie bitte die aktuelle Fassung des Zolltarifs, den Beschluss des EWK-Kollegiums, das Datum des Inkrafttretens und lassen die Berechnung von einem Zollb